Arbeitsschutz – Sicherheit für Mitarbeiter & Unternehmen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu ergreifen.
Bereits ab einem Mitarbeiter sind Unternehmer verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und weiterführenden Vorschriften zum Arbeits- & Gesundheitsschutz zu beachten.
Wir unterstützen und beraten Sie unternehmesspezifisch als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderung.
Unsere Dienstleistung umfassen sämtliche Leistungen die aus dem Arbeitsschutz- & Arbeitssicherheitsgesetz heraus resultieren.
- Betreuung gemäß § 6 ASIG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2
- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von betriebsspezifischen Arbeitssicherheitskonzepten
- Erstellung von betriebsspezifischen Arbeitsschutzmanagementsystemen
- Leitung und organsisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Arbeitsplatzanalysen & Betriebsbegehungen
- Durchführung von Unfallanalysen
- Erst- und Folgeunterweisung
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Individuelle Schulungen zu verschiedenen Themen des Arbeits- & Gesundheitsschutzes
Gerne beraten wir Sie zu den Themenbereichen Arbeits- & Gesundheitsschutz. Sprechen Sie uns einfach an!